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Wir wollen es Ihnen so einfach wie möglich machen! Hier finden Sie nützliche Formulare, Checklisten, Vorlagen und Informationsblätter für Ihre Klassenfahrt zum Herunterladen.

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Einladung zum Elternabend

Mustervorlage für die Einladung zum Elternabend für die gebuchte Klassenfahrt/Jugendgruppenfahrt.

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Packlisten für Schüler

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Reiserücktrittskosten- versicherung

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Vorschriften für die Durchführung von Klassenfahrten

In Deutschland sind Klassenfahrten Schulveranstaltungen und das Schulrecht ist Länderangelegenheit.

Demzufolge gibt es für jedes Bundesland gesonderte Verordnungen und Erlasse.

Bitte fragen Sie in Ihrer Schule nach den für Sie geltenden Richtlinien.

Besondere Bestimmungen für Hartz IV-Empfänger

Nach dem Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen.
Das beinhaltet auch die Teilnahme an Klassenfahrten. Die hierfür entstehenden Kosten werden erstattet.

Bezugsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Auch Leistungsempfänger von § 3 AsylbLG können einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Ausführliche und ganz aktuelle Informationen über dieses Thema finden Sie auf der Website http://www.bildungspaket.bmas.de/

Fahrtkostenzuschuss für Klassenfahrten nach Berlin

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Fahrtkostenzuschuss für eine Klassenfahrt nach Berlin zu erhalten:
Über den Bundesrat und über ein für Ihren Wahlkreis tätiges Mitglied des Bundestags.
Es kann jedoch nur einer der beiden möglichen Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Beantragung über den Bundesrat (zu bevorzugende Möglichkeit):

Alle Informationen wie z. B. die Voraussetzungen, die Höhe des Zuschusses, die Antragstellung und den Antrag finden Sie auf der Website des Bundesrates
http://www.bundesrat.de/nn_8502/DE/service/besuch/schueler/fkz/fkz-node.html?__nnn=true

Die Beantragung kann nur über diese Website erfolgen. In der Regel steht im September für das Folgejahr ein
entsprechendes Formular zur Beantragung des Zuschusses auf der genannten Internetseite.

Beantragung über das zuständige Mitglied des Bundestages:

Sollte die Beantragung des Fahrtkostenzuschusses über den Bundesrat nicht geklappt haben, können Sie es noch über
ein Mitglied des Bundestages aus Ihrem Wahlkreis versuchen. Nähere Informationen finden Sie auf folgender Website des Bundestages
http://www.bundestag.de/

Hier können Sie auch nach Ihren Abgeordneten suchen.

Wichtig ist bei beiden Varianten, sich möglichst frühzeitig zu informieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.

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